AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reguläre Shootings
EINLEITUNG
Für alle Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und Elysianna Lumière Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden und Elysianna Lumière Photography (nachfolgende auch kurz: ELP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von ELP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. VERTRAGSPARTNER; ANSCHRIFT
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Elysianna Lumière Photography
vertreten durch den Gesellschafter Elisa Kastner
Schnoor9, 28195 Bremen
Telefon 0152 59 15 89 53
E-Mail: info@elysianna-lumiere.de
Web: www.elysianna-lumiere.de
2. VERTRAGSSCHLUSS
Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von ELP durch den Auftraggeber zustande (z. B. Abmachung eines Shootingtermins, eine Shootingplanung etc.). Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber ELP ohne vorhergehendes Angebot von ELP stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der ELP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. PREISE, VERSANDKOSTEN
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. Der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
ELP bestätigt den Auftrag per E-Mail, Facebook, per Telefon mündlich oder per SMS. Der Auftraggeber bestätigt dadurch noch einmal die Richtigkeit & die verbindliche Auftragsvergabe. Eine Anzahlung ist ggf zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten oder in seiner Fotobox separat aufgeführt bzw. auf der Foto CD/DVD hinterlegt zu bekommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unaufgefordert diese Rechnung anzusehen und gegebenenfalls noch zu bezahlen.
Die genauen Gesamtpreise für Porträtfotografie/Fotoreportagen oder sonstige Aufträge können in den jeweils aktuellen Preislisten bei ELP eingesehen bzw. per E-Mail angefordert werden. Für spezielle Fotoaufträge erstellt ELP separate Angebote.
Fahrtkosten werden in der unmittelbaren Umgebung nicht berechnet. Ab 25km Entfernung entstehen Fahrtkosten von 0,30€/Kilometer.
Die fertigen Fotoprodukte werden nur gegen Barzahlung bzw. Vorabüberweisung an ELP dem Auftraggeber ausgehändigt.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie z. B. Blumenkränze, Rauchbomben, extremes Make Up, eventuelle Parkgebühren, etc., sowie Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Fotoaufträge, die auf Rechnung geleistet werden, müssen innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden, ansonsten komm der Auftraggeber nach einer Mahnung in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 10 % zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtliche) anwaltlicher Interventionen gehen zulasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach dem Erhalt der Auswahl per Onlinegalerie, innerhalb von drei Wochen seine gewünschten Bilder auszusuchen. Sollte dies mit Verzögerungen passieren, so kann der Fotograf das Honorar mit 5 % pro Woche verzinsen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ELP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder von Witterungseinflüssen, so kann ELP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann ELP auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von ELP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an ELP zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch etc.) Eigentum von ELP.
5. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von ELP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Zudem zeigt der Fotograf schon während des Fotoshootings die entstandenen Bilder auf dem Kameradisplay. Der Kunde verpflichtet sich schon zu diesem Zeitpunkt, zu sagen, was ihm nicht gefällt. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Während eines Fotoshootings erlaubt der Fotograf dem Auftraggeber eine Begleitperson mitbringen zu dürfen. Jedoch ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Begleitperson des Auftraggebers nicht gestattet. Bei Störung des Fotoshootings darf der Fotograf die Begleitperson bitten zu gehen.
Der Auftraggeber kann jederzeit Posen vorschlagen und durchführen, sowie vorgeschlagene Posen vom Fotografen ablehnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine eigene passende Kleidung zur Fotoshooting-Idee zum Fototermin mitzubringen. Hier steht der Fotograf mit Rat und Tat vorab zur Seite. Sollte der Auftraggeber Kleidung vom Fotografen in Anspruch nehmen, kommen zusätzlich zum Honorar Reinigungskosten auf den Auftraggeber zu.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ca. 1 bis 2 Tage unaufgefordert vor einem Fotoshooting mit dem Fotografen Kontakt aufzunehmen, vor allem bei geplanten Outdoor-Aufnahmen. Der Fotograf entscheidet bei schlechtem Wetter, ob das Fotoshooting stattfinden kann oder nicht. Sofern es vom Fotografen abgesagt wird, wird sofort ein neuer Termin ausgemacht. Sollte der Auftraggeber vom Fotoshooting zurücktreten, so kommen die in Punkt 3 geregelten Ausfallkosten bei Zurücktreten des Vertrages auf den Auftraggeber zu.
ELP stellt dem Auftraggeber die Auswahl per Onlinegalerie zur Verfügung. Andere Varianten gibt es nicht. Es besteht die grobe Regel, dass bei rund 100 fotografierten Bildern der Auftraggeber rund 10 Bilder bekommt. Abweichungen können vorkommen. Der Auftraggeber wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Hier muss die Mindestanzahl der Bilder, des von dem Auftraggeber gewählten Shootingpaketes, enthalten sein.
Die bearbeiteten Bilder bekommt der Auftraggeber von ELP in der von ELP höchstmöglichen Auflösung und in Web-Größe (Kantenlänge 1200px). Außerdem erhält der Auftraggeber von den von ELP bearbeiteten Bildern Abzüge in 13 x 18 cm, auf edlen Seidenrasterpapier.
ELP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Fotonachbestellungen sind jederzeit möglich, solange die Bilder bei ELP archiviert sind. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei ELP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung, wie beispielsweise dem Abkaufen der Urheberrechte.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, an ELP übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Gegen ELP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens ELP verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von ELP) ELP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von ELP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
ELP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet ELP keinen Ersatz.
ELP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. ELP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
ELP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
ELP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller und des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern, Flyern etc. übernimmt ELP keine Haftung.
Die Zusendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber wahlweise lieber seine Bilder abholen möchte, so muss ein Lieferschein unterschrieben werden. Sollte der Auftraggeber nicht persönlich vorbei kommen, so muss er der beauftragten Person eine komplett ausgefüllte Vollmacht mitgeben. Eine Vollmacht ist bei ELP anzufragen. Wird die Box innerhalb 4 Wochen ab Erstellungsdatum nicht abgeholt, so sendet ELP die Box auf Kosten des Auftraggebers zu. Im Fall einer Rücksendung kann der Auftraggeber bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann ELP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an ELP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Adresse erfolgen.
Diese lautet:
Elisa Kastner, Elysianna Lumière Photography, Schnoor 9, 28195 Bremen
ELP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftliche bei ELP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch ELP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mängel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von ELP bestätigt worden sind. In der Regel dauert die Bearbeitung nach dem Erhalt der Auswahl ca. 14 bis 21 Arbeitstage. ELP haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei ELP. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei ELP.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch ELP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von ELP zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der ELP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch ELP.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u. a.) wird ausdrücklich untersagt.
ELP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistischen Illustration verwenden (z. B. für Broschüren, Preislisten, Ausstellungen, Messen, Fachmagazine für Fotografie etc.). Der/Die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, muss ELP ausdrücklich ohne Aufforderung darauf hingewiesen werden.
Ausgeschlossen von dieser Regelung ist die Veröffentlichung auf Internetplattformen (z. B. Facebook, Homepage, Blog etc.). Der/Die Auftraggeber erteilen hierzu erst mit einem extra vorgesehenen Schriftstück ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, muss ELP dies so akzeptieren.
8. DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an ELP gegeben werden, ist ELP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der ELP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
ELP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DES/DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Auftraggeber die Volljährigkeit. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Fotoshooting vorliegen. Bei Auftraggebern unter 16 Jahren ist dieser Vertrag von dem/der Erziehungsberechtigten ebenfalls zu unterzeichnen. ELP ist nicht zuständig für die Richtigkeit und Überprüfung der Angaben des Auftraggebers. Wird der Vertrag ohne Erziehungsberechtigte unterzeichnet, so trägt der Erziehungsberechtigte die Verantwortung und den entstandenen Schaden.
10. ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, TEILUNWIRKSAMKEIT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Gera. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Gera. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom Anwalt auf ihre Richtigkeit überprüft.
Hochzeitsreportagen
EINLEITUNG
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Elysianna Lumière Photographygelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Elysianna Lumière Photography (nachfolgend auch kurz: ELP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“ im Sinne der AGB sind alle von ELP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Fotoalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)
1. VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Elysianna Lumière Photography
vertreten durch den Gesellschafter Elisa Kastner
Schnoor 9, 28195 Bremen
Telefon 0152 59 15 89 53
E-Mail: info@elysianna-lumiere.de
Web: www.elysianna-lumiere.de
2. VERTRAGSSCHLUSS
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für ELP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber ELP zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebotes der ELP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. PREISE, VERSANDKOSTEN
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportagen wird eine erste Anzahlung von 25 % des vereinbarten Honorars berechnet. ELP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder per Vertragsabschluss des Hochzeitsvertrages und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von ELP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 7 Werktage nach der Hochzeit wird der Restbetrag des Honorars fällig. Diese ist nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
An- und Abreisen von ELP erfolgen jeweils von Bremen aus. In der näheren Umgebung wird keine Reisepauschale fällig. Alles was darüber hinweg ist, wird eine Pauschale von 90,00 € erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von ELP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen Kilometer 0,30 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die fertigen Fotoprodukte werden nur gegen Barzahlung bzw. Vorabüberweisung an ELP vom Auftraggeber ausgehändigt.
Fotoaufträgen, die auf Rechnung geleistet werden, müssen innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden, ansonsten kommt der Auftraggeber nach einer Mahnung in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 10 % zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtliche) anwaltlicher Interventionen gehen zulasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. ELP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder von Witterungseinflüssen, so kann ELP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann ELP auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von ELP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so ist ein zeitlich gestaffeltes prozentuales Ausfallhonorar an ELP zu zahlen. Dies setzt sich wie folgt zusammen: Bei Absage bis 60 Tage vor dem Hochzeitstermin verbleibt die Terminreservierungsgebühr (25%) bei ELP, bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin sind 50% des vereinbarten Honorars als Entschädigung zu leisten, bei weniger als 14 Tagen 95%. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
Muss ELP zwecks nicht Zahlung oder Streitigkeiten einen Anwalt einschalten, so werden alle Anwaltskosten von ELP vom Auftraggeber übernommen.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von ELP.
5. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von ELP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Zudem zeigt der Fotograf schon während des Fotoshootings die entstandenen Bilder auf dem Kameradisplay. Der Kunde verpflichtet sich schon zu diesem Zeitpunkt, zu sagen, was ihm nicht gefällt. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. ELP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Während eines Brautpaar-Fotoshootings erlaubt der Fotograf dem Auftraggeber eine Begleitperson mitbringen zu dürfen. Bei Störung des Fotoshootings darf der Fotograf die Begleitperson bitten zu gehen.
Der Auftraggeber kann jederzeit Posen vorschlagen und durchführen, sowie vorgeschlagene Posen vom Fotografen ablehnen.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind ELP oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
ELP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
Die bearbeiteten Bilder bekommt der Auftraggeber von ELP in der von ELP höchstmöglichen Auflösung und in Web-Größen (Kantenlänge 1200px). Außerdem erhält der Auftraggeber von den von ELP bearbeiteten Bildern Abzüge in 13 x 18 cm auf edlen Seidenrasterpapier.
ELP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Fotonachbestellungen sind jederzeit möglich, solange die Bilder bei ELP archiviert sind. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei ELP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung, wie beispielsweise dem Abkaufen der Urheberrechte.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, an ELP übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgelichteten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.
6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Gegen ELP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens ELP verursacht worden ist.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von ELP) ELP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von ELP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
ELP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einen Computer entstehen, leistet ELP keinen Ersatz.
ELP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. ELP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
ELP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
ELP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller und des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben, Dankeskarten, Flyern etc. übernimmt ELP keine Haftung.
Die Zusendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber wahlweise lieber seine Bilder abholen möchte, so muss ein Lieferschein unterschrieben werden. Sollte der Auftraggeber nicht persönlich vorbei kommen, so muss er der beauftragten Person eine komplett ausgefüllte Vollmacht mitgeben. Eine Vollmacht ist bei ELP anzufragen. Wird die Box innerhalb 4 Wochen ab Erstelldatum nicht abgeholt, so sendet ELP die Box auf Kosten des Auftraggebers zu. Im Fall einer Rücksendung kann der Auftraggeber bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann ELP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an ELP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:
Elisa Kastner, Elysianna Lumière Photography, Schnoor 9, 28195 Bremen
ELP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei ELP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch ELP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mängel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder der Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt werden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von ELP bestätigt worden sind. In der Regel dauert die Bearbeitung min. 21 bis 42 Arbeitstage. Arbeitstage zählen bei ELP nur Montag bis Freitag, da gerade in der Hochzeitssaison, fast an jedem Wochenende Hochzeitsreportagen anstehen und eine Bearbeitung dadurch ausgeschlossen ist. ELP haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
7. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei ELP. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei ELP.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch ELP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von ELP zu machen.
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der ELP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch ELP.
Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u. a.) wird ausdrücklich untersagt.
ELP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. Für Broschüren, Preislisten, Ausstellungen, Messen, Fachmagazine für Fotografie, Website, Blog etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, muss SPF ausdrücklich ohne Aufforderung darauf hingewiesen werden.
8. DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an ELP bekannt gegeben werden, ist ELP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens ELP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
ELP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. ANWENDBARES RECHT; SCHRIFTFORM; TEILUNWIRKSAMKEIT; GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich deutsches Recht bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernde oder -ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Gera. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen Gera. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom Anwalt auf ihre Richtigkeit überprüft.